Gesetze / Gerichtskostengesetz
GKG§ 62 Wertfestsetzung für die Zuständigkeit des Prozessgerichts oder die Zulässigkeit des Rechtsmittels
Stand: 10.06.2019
Ist der Streitwert für die Entscheidung über die Zuständigkeit des Prozessgerichts oder die Zulässigkeit des Rechtsmittels festgesetzt, ist die Festsetzung auch für die Berechnung der Gebühren maßgebend, soweit die Wertvorschriften dieses Gesetzes nicht von den Wertvorschriften des Verfahrensrechts abweichen. Satz 1 gilt nicht in Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen.
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Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Koblenz, 12.03.2024 – 3 W 72/24
- OLG Rostock, 14.10.2021 – 4 U 50/21Zitiert von 7
- OVG Niedersachsen, 10.07.2020 – 4 OA 120/20Zitiert von 2
- LG Stuttgart, 01.04.2008 – 10 T 125/08
- LG Kleve, 21.05.2025 – 6 O 256/24
- OLG Nürnberg, 03.04.2019 – 8 W 868/19Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- LSG NRW, 17.07.2026 – L 8 BA 25/26Gerichtskostenrecht - Streitwertfestsetzung - Berufungsverfahren - Anfechtungsklage gegen Beitragsbescheid nach Insolvenzeröffnung - Bestimmung des Streitwerts nach der zu erwartenden Insolvenzquote - Vorrang von § 182 InsO i.V.m. § 185 S. 3 InsO gegenüber § 52 Abs. 3 GKG Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- SG Düsseldorf, 07.11.2025 – S 51 P 538/25
- VG Schleswig, 10.09.2025 – 6 B 21/25Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 62 GKG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.